Hallo,
Geschrieben von Heinrich B.die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze.
Klares "kommt drauf an". Zum einen setzt in RLP die Entschädigungsverordnung einen Bereich fest. Bewegte man sich also bisher an den unteren Grenzen, so bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als anzuheben. Desweiteren sind meist die von den Gemeinden festgesetzten Beträge an die Entschädigungsverordnung geknüpft, um eine andauernde Satzungsänderung bei jeder kleinen prozentualen Änderung der Beträge der Entschädigungsverordnung zu vermeiden. Zuletzt gibt es dann auch noch feste Aufwandsentschädigungen (z.B. für Jugendwarte) wo jeder Gemeinde eigentlich nur bleibt, die Landesvorgaben 1:1 weiterzugeben.
Ob, wem unter welchen Voraussetzungen was für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird, hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.
Gruß,
Michael
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