alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige5 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886157
Datum17.12.2023 13:32      MSG-Nr: [ 886157 ]815 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze.

Klares "kommt drauf an". Zum einen setzt in RLP die Entschädigungsverordnung einen Bereich fest. Bewegte man sich also bisher an den unteren Grenzen, so bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als anzuheben. Desweiteren sind meist die von den Gemeinden festgesetzten Beträge an die Entschädigungsverordnung geknüpft, um eine andauernde Satzungsänderung bei jeder kleinen prozentualen Änderung der Beträge der Entschädigungsverordnung zu vermeiden. Zuletzt gibt es dann auch noch feste Aufwandsentschädigungen (z.B. für Jugendwarte) wo jeder Gemeinde eigentlich nur bleibt, die Landesvorgaben 1:1 weiterzugeben.

Ob, wem unter welchen Voraussetzungen was für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird, hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.

Gruß,
Michael

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 16.12.2023 13:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.12.2023 13:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.12.2023 17:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.12.2023 13:09 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.12.2023 13:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler

0.114


Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt