Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Mangelnde Befugnisse: Wenn Notfallsanitäter nicht helfen dürfen | 4 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 886974 |
Datum | 21.02.2024 13:01 MSG-Nr: [ 886974 ] | 773 x gelesen |
Rettungsdienst
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Landkreis
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Wir fahren bei uns First- Responder Einsätze. Und ich bin bisher jedesmal nach unseren Maßnahmen und der stets hervorragenden Zusammenarbeit mit dem RD raus und habe mir gedacht: Was hat jetzt der NA (m/w/d) noch gemacht was die beiden NFS nicht auch gemacht hätten bzw. machen hätten können?! Es war noch kein einziges mal so das ich bzw. wir gedacht haben: Ups wenn die RD´ler das so gemacht hätten wäre es doof ausgegangen. Das soll bitte nicht abwertend gegenüber allen NA klingen, vielmehr soll es so verstanden werden, dass ich höchsten Respekt vor der Ausbildung, Wissen und Qualifikation der NFS´s (insbesondere im LK Emmendingen und der südlichen Ortenau) habe!!!
Es war schon mehrfach so, dass die NFS, selbst alte RA´s der Frau Meier bzw. dem Herr Schulz skizziert haben was jetzt noch folgt wenn der NA eintrifft: Medikamentengabe, Anamnese usw.. "Wir würden gerne und könnten es auch, aber dürfen nicht", inklusive ungläubiger Blicke des Patienten und Angehörigen. Und es wurde dann genauso durchgeführt wie beschrieben. Da denkt man sich als FR´ler dann: Musste der NA jetzt mit vollen Segeln durch den halben Landkreis schießen nur um den NFS´lern die Absolution geben zu können?!
Für mich absolut sinnvoll und überfällig, den NFS´ler die Handlungsfreiheit zu geben die sie auch können!!!
Grüße aus Baden.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|