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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Funkrufnamen an Front und Heck => In welchen Bundesländern gibt es hierzu Vorgaben? | 2 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 888374 | ||
Datum | 22.07.2024 17:40 MSG-Nr: [ 888374 ] | 1013 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco S. in welchen Bundesländern gibt es Vorgaben oder Hinweise/Empfehlungen (z.B. Schriftgröße) bezüglich der Anbringung von Funkrufnamen (Beklebung) an Fahrzeugfront (z.B.. Frontscheibe) und/oder Fahrzeugheck. Gerne mit Link zum Dokument oder auch Hinweisen, wo zu finden. Ich rate dazu, den Funkrufnamen flexibel zu beschriften, erst recht, wenn das Fahrzeug in überörtliche Strukturen eingebunden werden soll... Ansonsten kenne ich das v.a. von der Windschutzscheibe in einer oberen Ecke o.ä. (klappt gut mit Kunststoffschildern mit Saugnäpfen) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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