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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Änderung der VwV Zuwendungen BaWü; war: (H)LF, wozu? | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 888847 | ||
Datum | 02.10.2024 17:47 MSG-Nr: [ 888847 ] | 915 x gelesen | ||
Interessant ist auch der Passus, dass es für ein Fahrzeug, für das im gleichen Jahr eine Sammelausschreibung durch das Land erfolgt, kein regulärer Zuschuss gewährt wird. Somit forciert man die Sammelausschreibungen als Mittel der Wahl. Das macht auch Sinn, denn die Kommunen bekommen bei einer solchen gebündelten Landesbeschaffung zum einen eine erhöhte Fördersumme und zum anderen dürfte der Beschaffungspreis niedriger liegen als bei einer Einzelbeschaffung. Für 2025 ist das LF 10 im Rahmen einer Landesbeschaffung vorgesehen. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | ||||
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