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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 133 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889577 | ||
Datum | 24.12.2024 12:29 MSG-Nr: [ 889577 ] | 1189 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Zulässig sind für angetriebene Achsen 11,5t. War mir neu. Aber dann wird das schon so sein. Ändert aber nichts an meiner Fragestellung. Was macht es für einen Unterschied ob ein 16t. oder ein 18t. auf einer Feuerwehrzufahrt steht. Wenn die max. zulässige Achslast unverändert bleibt. Auch wenn das nur ein theoretischer wert ist. Für mich macht es keinen Unterschied. Geschrieben von Michael W. Es dürfte eher problematisch werden, ein (H)LF mit einer Achslastverteilung von 8t vorne und 10t hinten bei 18t zul. Gesamtmasse hinzubekomm Mit konventionellen Fahrzeugen ist das bestimmt schwierig. Aber das Rad dreht sich weiter. Neben wir als Beispiel den Rosenbauer RT. Durch die E-Mobilität schaffen wir ganz neue Möglichkeiten. Warscheinlich wäre es damit möglich ein perfekt gewichtverteiltes Fahrzeug zu bauen mit 10t.vorne/10t.hinten. Ja das Fahrzeug hat dann 20t., dennoch wäre die Belastung für die Fläche im Vergleich zu einen konventionellen 16t./18t. Identisch oder sogar besser. Regelungen sind gut und wichtig. Aber sie dürfen den Fortschritt nicht blockieren. Geschrieben von Michael W. Gruppenkabine einen 4-5.000l-Tank Viel mehr wie 2000 Liter machen für mich keinen Sinn. Weil es ausreichend ist ,oder zum Überbrücken bis mehr reicht. Wenn jedoch eine Feuerwehr mehr braucht/möchte gebe ich in dem Fall den Spielball an den Hersteller ab. Dieser müss am Ende dafür gerade stehen ob das Fahrzeug damit noch Sicher gefahren werden kann. Es gibt auch sowas wie Unternehmer Verantwortung und Haftung. Die Feuerwehr als Kunde sehe ich dabei nicht als Fachleute die beurteilen können ob derartige Risiken vertretbar sind. Da kann man sich auch nicht mit einer Unterschrift befreien. | ||||
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