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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbeamter: Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889617 | ||
Datum | 30.12.2024 08:52 MSG-Nr: [ 889617 ] | 1209 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Hier in NRW wäre z.B. ein Verbrechen in der Regel ein zwingender Grund für einen Ausschluss aus der FF. Da wird in BaWü im FwG § 13 Abs. 1 nur eine Verurteilung wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB als Ausschlußgrund erwähnt. Könnten aber auch nach Abs. 3 "bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr" oder "wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt." greifen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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