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... Staatsanwaltschaft greift das milde Urteil des Amtsgerichts an
Unzufrieden mit dem Urteil ist nun auch die Staatsanwaltschaft München I, die auf Anfrage mitteilt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Wir sind der Ansicht, dass die Strafe höher hätte ausfallen müssen, weshalb wir ein Jahr sechs Monate zur Bewährung beantragt hatten, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Maßgebliche strafschärfende Umstände sind unserer Ansicht nach die massiven Folgen für die Geschädigte und der mit dem Tatablauf einhergehende besondere Vertrauensbruch. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass der Täter alkoholbedingt enthemmt war und die Tat bereits knapp drei Jahre zurück liegt. Wir werden sehen, wie das Berufungsgericht entscheidet. Ein neuer Prozess würde dann am Landgericht München I stattfinden.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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