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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ETCS - Zugsicherungssystem = Abstandsgebot!, war: Bahnerden verboten seit 1.5.2025 in NDS | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 890492 | ||
Datum | 19.05.2025 16:54 MSG-Nr: [ 890492 ] | 906 x gelesen | ||
Thread zum ETCS nochmal extra abgespalten...: " Einrichtungen der Bahn können gefährliche => 3 ELEKTROMAGNETISCHE FELDER bilden. o Dies gilt z.B. für das Zugsicherungssystem ETCS, das sich als Aufbaukasten oder Einbaugerät unter einem Bahnfahrzeug befinden kann. Hier beträgt der Sicherheitsabstand > 1,5 m, bei dessen Unterschreitung Verletzungen und auf kurze Distanz sogar Hirnschäden auftreten können! (Der Aufenthalt auf Bahnsteigen oder auf der Strecke neben dem Bahnfahrzeug ist ungefährlich, die Annäherung an eine in Betrieb befindliche ETCS-Anlage unterhalb des Bahnfahrzeugs dagegen nicht!) o Das Gegenstück im Gleisbereich ist ungefährlich! o Bahnfunkanlagen gelten als gut überwacht und sind vergleichbar zu BOS-Funkgeräten bzw. Mobiltelefonen. Die Sicherheitshinweise an größeren Anlagen sind ggf. zu beachten!" Auszug aus der demnächst ausgelieferten 86. Ergänzungslieferung des ELH: http://einsatzleiterhandbuch.org/ Quelle: "- Bundespolizei: Gefahrenhinweise ETCS, Berlin, 2024; https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Einsatz_-_241206_BPOLAK_Gefahrenhinweise_ETCS.pdf und https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/vorkommen/vorkommen.html, abgerufen: 20.02.2025" ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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