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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBayern: Neue Altersgrenze: So kommt das bei der Feuerwehr an10 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890890
Datum15.07.2025 11:07      MSG-Nr: [ 890890 ]930 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten?

Wie weit die Übersicht des DFV noch aktuell ist ?

Ansonsten mal die 16 Feuerwehrgesetze durchackern; mal eine Durchsicht meiner näheren Umgebung:

-> Baden-Württemberg FwG § 13 Abs. 1 65 Jahre. Nach dem § 14 Abs. 2 FwG können die Angehörigen der Altersabteilung noch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.

-> Bayern: 67 Jahre

-> Hessen: 65 Jahre

-> RLP: 67 Jahre


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 17.07.2025 11:24 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.07.2025 12:00 Thom7as 7E., Nettetal
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