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Technisches Hilfswerk
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDRK, THW & Co: Für den Zivilschutzfall gut gerüstet?6 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890915
Datum17.07.2025 18:35      MSG-Nr: [ 890915 ]473 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

Die Feuerwehr wird in diesem Artikel nur einmal am Rande erwähnt ...

Die Mitwirkung des THW im Zivilschutz ist im THW-Gesetz § 1 Abs. 2 festgelegt:

(2) Die technische Unterstützung nach Absatz 1 Satz 2 umfasst insbesondere:

1. technische Hilfe im Zivilschutz,
[...]


die Feuerwehren sind eine Einrichtung der Gemeinde* deren Aufgaben* erstmal anders definert sind. Im V-Fall werden die Feuerwehren ohne viel Aufhebens zu machen eingesetzt werden .
Wie aber die Erfahrungen aus den II. WK aber zeigten, waren die Feuerwehren in ihrer Gesamtheit zur Bekämpfung der Kriegsfolgen meist nach den Luftangriffen neben ihrer Mitwirkung beispielsweise beim FE-Dienst innerhalb des SHD tätig.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

* Beispiele aus dem FwG-BW.

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 17.07.2025 18:12 Dirk7 S.7, Lindau
 18.07.2025 07:31 Mark7us 7G., Kochel am See  
 19.07.2025 15:15 Dirk7 S.7, Lindau
 17.07.2025 18:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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