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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | DRK, THW & Co: Für den Zivilschutzfall gut gerüstet? | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890915 | ||
Datum | 17.07.2025 18:35 MSG-Nr: [ 890915 ] | 473 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Die Feuerwehr wird in diesem Artikel nur einmal am Rande erwähnt ... Die Mitwirkung des THW im Zivilschutz ist im THW-Gesetz § 1 Abs. 2 festgelegt: (2) Die technische Unterstützung nach Absatz 1 Satz 2 umfasst insbesondere: die Feuerwehren sind eine Einrichtung der Gemeinde* deren Aufgaben* erstmal anders definert sind. Im V-Fall werden die Feuerwehren ohne viel Aufhebens zu machen eingesetzt werden . Wie aber die Erfahrungen aus den II. WK aber zeigten, waren die Feuerwehren in ihrer Gesamtheit zur Bekämpfung der Kriegsfolgen meist nach den Luftangriffen neben ihrer Mitwirkung beispielsweise beim FE-Dienst innerhalb des SHD tätig. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard * Beispiele aus dem FwG-BW. " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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