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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztechnische Bewertung vertikaler PV-Anlagen (Masterarbeit) | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 891311 | ||
Datum | 14.08.2025 13:15 MSG-Nr: [ 891311 ] | 446 x gelesen | ||
Ich habe Fragen... z.B. zur Angabe, Schaum, weil angeblich weniger gefährlich!?!? Im Gegentum gilt: https://sicherheitsingenieur.nrw/din-vde-0132-das-gilt-bei-der-brandbekaempfung-im-bereich-elektrischer-anlagen/ "Brandbekämpfung mit Schaum Für die Brandbekämpfung mit Schaum gelten ähnliche Herangehensweisen wie bei der Löschung eines Brandes mit Wasser. Wer einen Brand im Bereich elektrischer Anlagen mit Schaum bekämpfen will, muss zuerst wichtige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sich selbst und andere Personen in der Nähe des Brandortes vor einem elektrischen, vermutlich sogar tödlichen, Stromschlag zu bewahren. Folgende Richtlinien gibt die Norm DIN VDE 0132 bei Niederspannung und Hochspannung vor: Bei Niederspannung darf Löschschaum nur in spannungsbefreiten Anlagen eingesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen sind vor der Löschaktion zudem alle benachbarten Anlagen spannungsfrei zu halten. Typgeprüfte zugelassene Feuerlöschgeräte für den Einsatz in elektrischen Anlagen sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Im Falle von Hochspannungsanlagen darf Löschschaum ohne Ausnahme nur an spannungsfreien Anlagenteilen eingesetzt werden. Auch benachbarte Anlagenteile müssen spannungsfrei sein." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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