Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann | 17 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 891326 |
Datum | 15.08.2025 20:41 MSG-Nr: [ 891326 ] | 539 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Henning K.Generell ist es in so einer Situation aber schwierig, wenn es keine Rechtsgrundlage für ein ordentliches Disziplinarverfahren gibt.
Das sehe ich auch so.
Man hätte mit Rücksprache mit dem betreffenden Tatverdächtigen bis zum Abschluss des Verfahrens einfach beurlauben können. Ein Gespräch hat so wohl nicht stattgefunden.
Eine Entlassung aus der Wehr ließe sich nur so begründen:
"Schädigung des Ansehens der Feuerwehreinheit"
und
"Eine verbleib in der Feuerwehreinheit würde zu einer erheblichen Störung des Dienstbetriebes führen."
Da hätte man zuerst mal kühlen Kopf behalten müssen. So hat man den tatverdächtigen FA in die Lage versetzt gegen die Entlassung zu klagen (wohl mit erfolgt). Was dann der Gemeinde auch wieder Kosten verursachen könnte.
So mal meine Meinung. Wäre mal ganz Nett hierzu die Meinung eines Fachmannes im Bezug auf das Verwaltungsrecht etc. zu hören.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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