Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann | 17 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 891330 |
Datum | 16.08.2025 11:00 MSG-Nr: [ 891330 ] | 421 x gelesen |
Geschrieben von Neumann T.Warum sollte er ausgeschlossen werden?
Was hat die Fahrerflucht (wenn er sie dann begangen hat) mit dem Feuerwehrdienst zu tun?
Hier möchte ich nochmals Henning zitieren:
Wenn jemand als Unfallbeteiligter einen Schwerverletzten ohne Hilfe liegen lässt, dann sehe da ähnlich wie bei einem Brandstifter einen so eklatanten Verstoß gegen die mit dem Feuerwehrwesen untrennbar verbundenen Grundwerte, dass ein weiterer Verbleib im Dienst untragbar ist.
Und diesem schließe ich mich vollständig an. Als Mitglied im Feuerwehrdienst hat man eine gewisse Garantenstellung. Dieser muss man auch als Privatperson auftretend gerecht werden. Eine mindestens verletzte Person bei einer Fahrerflucht liegen zulassen - und in diesem Fall muss man bei vorliegendem Schadensbild einfach davon ausgehen, dass man das mitbekommen muss - wiederläuft diesen Pflichten als Feuerwehrangehöriger.
Und ja, die Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit, wie der Feuerwehr, erfordert ein Grundmaß an Rechtsverständnis.
Und nein, ich sage auch: Hätte die Person angehalten und sofort Rettungsdienste verständigt, Erste-Hilfe geleistet usw., dann wäre es ein anderes Bild. Hier kommt aber die doch dreiste Unfallflucht dazu.
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