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Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891597
Datum29.09.2025 10:36      MSG-Nr: [ 891597 ]514 x gelesen

Andere interessante Details:
  • Rheinland-Pfalz streicht Käppi, Halstuch, Rock - nur noch eine einheitliche Dienstkleidung für Männlein und Weiblein. Und es heißt ab sofort nicht mehr Feuerwehr-Dienstkleidung, sondern Feuerwehrdienstkleidung. Wenn man schonmal am Überarbeiten ist... ;-)

  • In die AAO sind für "unabdingbare Einsatzmittel" (=alles, was Mindestbedarf mit Einsatzgrundzeit ist) zwei Alternativen zu hinterlegen. Standard bisher dürfte landesweit eins (wenn überhaupt) sein.

  • Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
    (2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
    (3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
    (4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen.
    Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...

  • Eine Klarstellung für die Fälle, in denen Leute in Führungspositionen gewählt werden, die die notwendige Ausbildung dazu erst noch erreichen müssen: "Solange eine Führungsausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, darf eine entsprechende Funktion im Einsatz nicht wahrgenommen werden."

  • Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.


"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 29.09.2025 18:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.09.2025 20:26 Ingo7 z.7, Salzhausen

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