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Integrierte Leitstelle
Feuerwehr-Verordnung
Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891599
Datum29.09.2025 11:56      MSG-Nr: [ 891599 ]518 x gelesen

Geschrieben von Michael L.Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....Ja, die nach Abs. 1 noch vorgeschaltete Absprache LfBK - kommunale Spitzenverbände (- Leitstellen) wird noch spaßig, denn eigentlich war das Ende der FEZen bei Stufe 1 schon bei der Einrichtung der ILS mal Thema gewesen. Ich würde die konsequente, flächendeckende wortgetreue Umsetzung der Absätz 2 bis 4 schon sehr begrüßen. Die FEZen im Land wurden/werden reihenweise für teures Geld massiv hochgerüstet, und ringen nun beim PKW-Brand um irgendeine Daseinsberechtigung. Da ist eine Regelung über die FwVO ein stückweit auch einfach mal Klarstellung der Realität. Unsere FüRi ist ja nun auch nicht soooo modern, aber auch da steht schon bei Stufe 1 und 2: FEZ oder Leitstelle.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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