Guzen Tag
Geschrieben von Sebastian K.
Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.
Was kann man da sich genau darunter verstehen ?
Könnte das LfBK beispielsweise verlangen ein nicht Normgerechtes FW-Fahrzeug außer Dienst zu stellen ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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