Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 7 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 891607 |
Datum | 29.09.2025 20:26 MSG-Nr: [ 891607 ] | 448 x gelesen |
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, etc.) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.
Da gibt es im Aufgabenberecht PSNV eine Fähigkeit / Einheit
"Kurzfristige und ereignisnahe Angebote der psychosozialen Akuthilfe für
Betroffene und Einsatzkräfte als Krisenintervention inklusive der Vermittlung in
soziale Netzwerke und/oder in mittel- und langfristige Angebote
psychosozialer und psychotherapeutischer Hilfe als Psychosoziale
Notfallversorgung (PSNV) für 50 Personen"
Die Stark soll so eine Einheit sein ?
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