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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Bundeswehr: Kramp-Karrenbauer will Dienstpflicht für alle | 241 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891738 | ||
| Datum | 20.10.2025 22:27 MSG-Nr: [ 891738 ] | 407 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Peter M. Braucht ein Milizsystem eine Grundgesetzänderung? Die Wehrpflicht gilt in Deutschland lt. Art 12a Grundgesetz nur für Männer. Wenn man aber -wie aktuell vorgeschlagen- ein "verpflichtendes Gesellschaftsjahr" für alle Menschen (m/w/d ) bis 28 Jahre einführen möchte muß man schon das Grundgesetz ändern bzw. neu Aufnehmen. Wehrpflicht ist Wehrpflicht, und dann 6 Monate Ausbildung, 3 Monate Dienst, 3 Monate in befohlenen Übungen, zB 2 Wochen pro Jahr. Können die Ersatzdienst-Träger genauso machen. Wobei für die im Bevölkerungsschutz (zum Beispiel Feuerwehr oder THW) Dienstleistenden, um nur ein Beispiel zu nennen, erstmal eine Infrastruktur ( Unterkünfte, Ausbildungsstätten, uvm. ) errichtet werden müßten. So ein Gesellschaftsjahr einzuführen ist in zwei-drei Jahren nicht zu schaffen, ich sehe das eher als eine langfristige Option an ( gut darüber wird aber auch schon Jahrelang diskutiert ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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