| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 38 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891967 |
| Datum | 07.12.2025 17:41 MSG-Nr: [ 891967 ] | 403 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Das ist eine einfache Rechenaufgabe:
- 30 Meter Strom-Schellangriff (der ist vermutlich "fest verdrahtet", muss also immer mitgezählt werden, auch wenn er nicht genutzt wird!).
-- evtl. ist er auch mit mehr als 30 Metern anzusetzen, weil ja zu den 30 Metern Kabel auf der Trommel noch die Installation im Fahrzeug gehört, z.B. auch für Rettungssatz und Lichtmast?
- 50 Meter Kabeltrommel
- 20 Meter Tauchpumpe
Da bin ich jetzt schon bei 100 Metern. Und habe noch nicht die Installation im HLF berücksichtigt. (Positiv gedacht ist das ein maximal 10 Meter langes Anschlusskabel, negativ gedacht addiert sich das mit den Anschlussleitungen der Strahler auf zu berücksichtigende über 10 Meter...)
Bedeutet: keine 2. Kabeltrommel, keine zweite Tauchpumpe.
Es sei denn, eine Elektrofachkraft entscheidet für den Einzelfall, dass die Sicherheit trotzdem gegeben ist.
(das vereinfachte Kriterium "maximal 100 Meter am Moppel" schließt einzelne Konstellationen aus, die technisch unbedenklich sind. Aber weil die Entscheidung darüber für den elektrotechnischen Laien zu fehleranfällig ist, darf das nur die Elektrofachkraft)
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