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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Rettungswagen-Gebühren | 15 Beiträge | ||
| Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 892041 | ||
| Datum | 12.12.2025 11:35 MSG-Nr: [ 892041 ] | 632 x gelesen | ||
Moien, Geschrieben von Volker C. Was ich hier nicht ganz verstehe: Wird die gebühr für jeden fällig (also aoch den Schlaganfall, den hHrzinfakt, die Rauchvergiftung oder nur nur für Fehlfahrten (Patient verweigert mitfahrt, Patient abgängig? ....nach, meinem Kenntnisstand ist das (sofort,....unverzüglich) nur die Fahrten betreffend in denen es KEINE Transportleistung gab, sei es aus nicht notwendig, abgelehnt oder verstorben, da diese Leistung von den Kassen nicht mehr erstattet wird (RD ist ja laut Sozialgesetzbuch auch immer noch eine TRANSPORTLEISTUNG!). Gruß Ossi | ||||
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