| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | Rettungswagen-Gebühren | 15 Beiträge |
| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 892042 |
| Datum | 12.12.2025 11:38 MSG-Nr: [ 892042 ] | 564 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Moin,
die Gebühren scheinen mir aber doch recht happig zu sein, kein Wunder, das die Kassen die nicht tragen wollen. Bei uns in Osnabrück sind gerade die Gebühren für 2026 verabschiedet worden, da ist auch eine große Preissteigerung drin, das lag aber daran, das die Stadt sich schon mit den Gebühren für 2023 und 2024 nicht mit den Kassen einigen konnte und die Fehlbeträge jetzt nachgeholt werden. Trotzdem kostet der RTW-Einsatz "nur" 600 und ein KTW 248 , zzgl. einer Besetzt-km-Gebühr von 6 bzw. 4.80 . Während die KM-Kosten annähernd gleich geblieben sind sind, sind die Einsatzkosten für den RTW um rd. 75% und die für den KTW um 50% gestiegen. Die Kosten für den Notarzt (NEF) sind sogar auf 1109 fast verdoppelt worden. Ich schätze aber mal, wenn die Unterdeckung der letzten zwei Jahre wieder reingefahren wurde, das dann die Preise dementsprechend wieder angepasst werden (müssen).
Heinrich
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