Hallo,
Geschrieben von Bernd O.
....nach, meinem Kenntnisstand ist das (sofort,....unverzüglich) nur die Fahrten betreffend in denen es KEINE Transportleistung gab, sei es aus nicht notwendig, abgelehnt oder verstorben, da diese Leistung von den Kassen nicht mehr erstattet wird (RD ist ja laut Sozialgesetzbuch auch immer noch eine TRANSPORTLEISTUNG!).
Gruß Ossi
Das glaube ich nicht, denn im WDR-Bericht liest sich das so:
Rettungswagenfahrt kostet 267 Euro
Die konkreten Zahlen hat die Stadt jetzt veröffentlicht. Demnach kostet der Einsatz eines Rettungswagens laut Gebührenordnung ab Januar 2026 1.020 Euro. Davon sollen 267 Euro an die jeweiligen Patienten weitergegeben werden. Bei einem Krankentransport, beispielsweise zur Dialyse oder zur Chemotherapie, werden 62 Euro berechnet, so die Stadt Essen.
Das liest sich für mich so, als wenn das der Unterschied ist zwischen dem, was die Kassen bezahlen und was die Stadt dafür haben möchte. Wie will man denn auch eine Fehlfahrt abrechnen, wo kein Patient mehr vor Ort ist oder Passanten o.ä. den Rettungsdienst wegen einer vermeidlichen Notlage gerufen haben, wo kein Eingreifen gewünscht oder nötig ist?
Das wird sowieso noch lustig werden, ich stelle mir gerade vor, es wird wieder richtig Winter, die Leute stürzen, rufen den Rettungsdienst und man bekommt am Telefon gesagt, das kostet aber 267 . Da kann man ja billiger mit dem Taxi ins Krankenhaus fahren.
Heinrich
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