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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Schummel bei Fahrzeugangaben: Bekannter Wohnmobilhersteller aus Bayern muss Millionenbuße zahlen | 19 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892159 | ||
| Datum | 29.12.2025 00:16 MSG-Nr: [ 892159 ] | 863 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Da sonst ein E Führerschein notwendig wäre. Jein: Wenn die zulässige Gesamtmasse überschritten wird ändert das nichts an der benötigten Fahrerlaubnis. Würde man die höhere Masse legalisieren wollen würde aber vermutlich die andere Fahrerlaubnis nicht reichen, es müsste auch das Fahrgestell des Anhängers verändert werden (Bremse?). Außerdem ist über 3,5 Tonnen keine Kugelkupplung mehr zulässig, was bei VSA ja bisweilen noch vorkommt. | ||||
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