| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Schummel bei Fahrzeugangaben: Bekannter Wohnmobilhersteller aus Bayern muss Millionenbuße zahlen | 19 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 892160 |
| Datum | 29.12.2025 08:51 MSG-Nr: [ 892160 ] | 857 x gelesen |
Geschrieben von Henning K.Würde man die höhere Masse legalisieren wollen würde aber vermutlich die andere Fahrerlaubnis nicht reichen, es müsste auch das Fahrgestell des Anhängers verändert werden (Bremse?). Außerdem ist über 3,5 Tonnen keine Kugelkupplung mehr zulässig, was bei VSA ja bisweilen noch vorkommt.
1. Das ganze Führerschein- und Zulassungsrecht sollte mal überarbeitet und innerhalb der EU ehrlich angeglichen werden... Wenn andere mit weniger hier fahren können/dürfen, muss man hier auch wieder "abspecken" und mehr auf Eigenverantwortung setzen.
2. Dann sollte man auch die Sonderregelungen kippen, weil unerklärlich ist, warum der Handwerker mit seinem Fahrzeug das er täglich bewegt, mehr Auflagen bekommt, wie jemand der i.d.R. weit unter 1000 km im Jahr mit ggf. verschiedenen Fahrzeugen unter extremeren Bedingungen fährt..
3. VSA mit mehr als 3,5 t zGM? Oder gehts um das Zugfahrzeug? Warum sollte am Zugfahrzeug über 3,5 t keine Kugelkopfkupplung zulässig sein? (Hab ich z.B. an meinem Unimog...)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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