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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Zivil- und KatS im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag | 48 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 893186 | ||
| Datum | 01.06.2026 08:49 MSG-Nr: [ 893186 ] | 129 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Johann M. Aber da denke ich mal wird auch der ein oder andere Trick angewendet werden um das zu übergehen. Das zu organisieren dürfte im Ernstfall ein Kraftakt werden und wohl ohne Zwang nicht durchführbar sein ? Eine weitere gesetzliche Grundlage zur Thematik wäre das " Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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