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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 91 Beiträge | ||
| Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 893510 | ||
| Datum | 03.08.2026 09:54 MSG-Nr: [ 893510 ] | 236 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Dann hilft die Regel auch nur bedingt, weil sie die Zahl der Pumpen ohne Verwendung eines 50m-Leitungsrollers ja nicht begrenzt... Punkt für dich, die Formulierung ist nicht wirklich glücklich. Ich vermute als Hintergrund genau die Leitungslänge der TP >10m. Was am Ende dazu führt, dass schon eine etwas größere Feuerwehr gleich mehre Dienstanweisungen von ihrer Elektrofachkraft erstellen lassen muss, also z.B. für 5 kVA-Aggregate, 8 kVA-Aggregate, 13 kVA-Aggregate, fest eingebaute Aggregate, Fahrzeuge mit fest installierten Stromverteilungen, TP 4, ATP 15, andere (Hochwasser-) Pumpen usw. Da ist jetzt die Frage ob wir hier Probleme suchen oder tatsächlich welche haben. Das Thema ist wie gesagt unfassbar komplex, jedoch kenne ich keine Unfälle dazu. Hier einfach der sehr deutsche Versuch ein System mit wahnsinnig vielen zu standardisieren und das (scheinbar recht geringe) Restrisiko auszuregeln. Viele Grüße Adrian | ||||
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