| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | SPD will Bundesfeuerwehr für Waldbrandbekämpfung | 29 Beiträge |
| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 893580 |
| Datum | 19.08.2026 10:28 MSG-Nr: [ 893580 ] | 428 x gelesen |
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
hmm,
wäre es denn durch die Wasserentnahme zu nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften gekommen oder wären durch die Benutzung andere nicht nur geringfügig beeinträchtigt worden?
Denn immerhin können wir (sowohl FW, THW, ..., als auch unsere TWA) uns zur Gefahrenabwehr oder Verteidigungszwecken auf § 8 WHG berufen.
Die Nutzung ist zwar anzeigepflichtig (formlos, auch mündlich), es bedarf aber keiner Erlaubnis oder Bewilligung - sofern es nicht zu den genannten Beeinträchtigungen kommt.
Grüße
Udo
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Geändert von Udo B. [19.08. 10:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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