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Mobile Kochgelegenheit, meist mit LKW-Kupplung und Betreuungs-LKW als Zugfahrzeug (alte Bundesvorhaltung)
Geeignet für max. 500 Personen in einem Kochvorgang zu versorgen.
Für die Ausgabe sind weitere Einsatzmittel notwendig.
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag)126 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 336778
Datum26.04.2006 08:25      MSG-Nr: [ 336778 ]73637 x gelesen

Geschrieben von Fabian KunzDas kann sich doch kein normaler Mensch mehr merken!



Wichtig bleibt weiterhin nur 00 bis 99, den Rest muss auch nicht jeder merken, denn ich habe versucht unterschiedliche Länderlösungen mit einzubringen um jeden zufrieden zustellen, auch wenn dann einige Fahrzeuge nicht mir im zehner sondern hunterter bereich anzusiedeln ist. Da es auch recht seltene Nummern sind wird dem einen oder anderen da etwas Spiel gelassen, auf seine so wichtigen örtlichen Gegebenheiten rücksicht nehmen zu können. Und jetzt nicht wieder das Argument, dann macht jeder was er will, die 10 Fahrzeuge in ganz Deutschland dürfen ruhig etwas anders sein, denn so oft dürften nicht nicht überörtliche Hilfe leisten!



Geschrieben von Fabian KunzIMO nicht gleichzusetzen. Im übrigen auch nicht erforderlich wegen drei (3!) GKW1 in HH bei Feuerwehrs.



Hat die Feuerwehr Bonn und Wiesbaden nicht auch einen Technischen Zug oder ähnliches mit GKW I aus dem Katastrophenschutz, war nur zur bessern verständniss gedacht, denn es kann neben Staffel-RW auch einen Gruppen-RW sein.



Geschrieben von Fabian KunzDafür sind mir (bisher) keine gesonderten Fahrzeuge bekannt!?



Mir schon! Und wenn kann mans ja auch noch ändern!



Geschrieben von Fabian KunzEin FKH braucht keine Funkrufnummer. Der Rest muss nicht mehr unterschieden werden - wo sollen da die gravierenden Unterschiede liegen?



Also ich kenne nur FKHs mit Funkrufnamen das Fahrzeug ist meist xx-73-01 und der FKH xx-73-02. Wenn nicht gewollt muss mans ja nicht machen!



Geschrieben von Fabian KunzVon wievielen Fahrzeugen bei der Feuerwehr sprechen wir denn da? Rechtfertigt das 10 weitere Nummern?



Angeblich in einigen Bundesländern viele, für die rechtfertigt es sich, der rest der Bundesländer brauch die ja nicht zu vergeben!



Geschrieben von Fabian KunzWozu das denn? Das sind doch alles Funktionen, die ich am Funk im Klartext ansprechen kann.



Der Meinung bin ich mittlerweile auch, hätte ich auch löschen können, jedoch gestern abend nicht mehr gemacht!



Geschrieben von Fabian KunzSehe hier keinen Grund das zu unterscheiden. Auch so weiß man nicht ob 10 oder 29 Männekens aufschlagen.



Soll nicht darum gehen wie viele der mitbringt oder könnte, sondern wie gut der sich eignet um große mengen betroffener zu evakuieren oder betreuen! Manche Feuerwehren haben dafür solche Busse, andere greifen auf die Stadtwerke zurück!



Geschrieben von Fabian KunzWozu? "Kein Einsatzfahrzeug" bedeutet i.d.R. auch "kein Fug".



Mit Kein Einsatzfahrzeug meine ich, wenn es nicht für Führungszwecke als Kdow oder ähnliches eingesetzt werden soll, sondern wenn es sich durchaus um einen PKW mit SoSi und Funk handelt, der jedoch einen hochrangigen Vertreter transportiert!



Auch die muss man ja nicht nutzen, weil bei den meisten Bundesländern/ Regierungsbezirken gar nicht notwendig!



Geschrieben von Fabian KunzNaja wer's braucht. Trotzdem völlig übertrieben dafür eine eigene Nummer aufzusetzen.



Laut Funkrufnamentabelle gibt es die bereits mit eigenen Funkrufnamen, deswegen aufgenommen, und für Gebirge durchaus Sinnvoll.



Also es bleibt bei den 100 wichtigen Nummern, jedoch noch einige spezifische Zusätze, die nicht unbedingt so häufig genutzt werden müssen/ können! Und mal einfach nur so angenommen es wäre so, man könnte sie nach 1 oder 2 oder 3 Jahren immer noch streichen!



Zum TroTLF, das ebenso wie ein TroLF nicht genormt ist, halte ich trotzdem für aufnahme Fähig, und wenn sich dann nur der AB-Sonderlöschmittel einfügen lässt in das Schema!



Mfg

Thobias


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