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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKindersitze im Feuerwehrfahrzeug bei Rundfahrten6 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 341097
Datum30.05.2006 12:34      MSG-Nr: [ 341097 ]6232 x gelesen

Hallo FP!

Geschrieben von Franz-Peter Lösslvor längerer Zeit gabs mal eine Diskussion zu Kindersitzen in Feuerwehrfahrzeugen



Die Diskussion gibt es insbesondere im Zusammenhang mit der Jugendfeuerwehr. Dazu gibt es auch ein Schreiben von FUK Nord.

Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen



Wenn das schon für die JF gilt, dann erst Recht für fremde Kinder!

Im Übrigen unterscheidet die StVO nicht nach Fahrzeugen, sondern verlangt das Anlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte und die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen.



Geschrieben von Franz-Peter LösslDubiose Ansichten bekommt man über den Goggl ausreichend, vielleicht weiß aber einer von Euch was wirklich relevantes

Wirklich relevant ist für Dich die StVO in § 21:

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.



(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.




Ach ja und ganz spektakulär spannend: Eure Versicherungsbedingungen! Möglicherweise dürft ihr gar keine Personen mitnehmen die nicht Feuerwehrmitglieder sind.



Viele Grüße

Sven


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