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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | welche Einsatzkleidung bei Flächenbrand/Waldbrand | 90 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 350140 | ||
Datum | 19.07.2006 10:52 MSG-Nr: [ 350140 ] | 45314 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann Man ist halt leider immer noch abhängig in diesem bereich von dem der vorne rechts sitzt, dazu sind diese Verwirungen des Verstandes von wegen Rechtsschutz, Unfallschutz, Verischerung, Warnwirkung, etc. bei vielen hängen geblieben. Mir hat vor vielen Jahren mal ein Kollege der Leitstell erklärt, das die Rückmeldung "Feuer in Gewalt- kleinere Nachlöscharbeiten" oder ähnlich sehr leichtsinnig ist. Denn ab dem Moment, wo ich "Feuer aus" melde besteht kein Versicherungschutz mehr für die Löscharbeiten, lediglich für die Rückfahrt. Damals war die Leitstelle für mich noch heilig, heute sind es Menschen wie Du und ich (die leider oft zu Unrecht für Dinge herhalten müssen, die auf Unwissenheti anderer beruhen) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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