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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absturzsicherung - Gerätewartung | 6 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 350891 | ||
Datum | 22.07.2006 09:49 MSG-Nr: [ 350891 ] | 4109 x gelesen | ||
Hallo Daniel, erst einmal vorab: wer prüft denn bei Euch diese Gerätschaften? Jemand mit der Befähigung zur Gebrauchüberprüfung dieser Teile (also ein Sachkundiger nach BGG 906), die für die Prüfung von den Gegenständen der AbStuSi nötig ist: sei mir nicht böse, aber der würde eine solche Frage nicht stellen... Wie schon vom Vorredner gesagt: Herstellerangaben prüfen, ansonsten die regulären Benutzungsfristen einhalten...zudem gründlich prüfen. Und wenn keiner von Euch Gerätewarten die Qualifikation nach BGG 906hat: Finger weg, in der Nachbarwehr fragen wer`s bei denen darf und den das machen lassen! Denkt dran, Ihr unterschreibt die Prüfkarte...und "Euere Leute" wissen nicht, das Ihr die Gerätschaften gar nicht prüfen dürft und verlassen sich auf Euch. Passiert etwas, gibts ganz dicke Probleme mit Männern in Anzügen ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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