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Brandmeldeanlage
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaWann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen???12 Beiträge
AutorMax 8G., Braunschweig / 351679
Datum26.07.2006 11:54      MSG-Nr: [ 351679 ]8450 x gelesen

Wie weiter oben schon geschrieben ist das sicherlich eine Frage des Brandschutzkonzeptes. Ich weiß von einem konkreten Fall einer Sanierung wo die Bauaufsicht die BMA mit Räumungsalarm zur Auflage gemacht hat, weil es nicht möglich gewesen wäre das Gebäude in einem vertretbaren Rahmen so zu ertüchtigen, dass es auf die Vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer gekommen wäre.
Daher soll hier sofort die Räumung rfolgen. Es ist für mich auch die Frage inwieweit es den Mitarbeitern zuzumuten ist im Falle eines Alarmes auch noch die verschiedenen Sigale zu unterscheiden.
Andererseits läuft die BMA ja meist eh nur in einem Technikbereich auf und es wird dann erst erkundet, ein Räumungsalarm als solcher ist ja nicht zwingend vorgeschrieben.



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