Geschrieben von Christian HeitzmannD.h. die Gemeinde schreibt mir dann vor, wie und wo ich meine Freizeit, die ich zum Kräftesammeln für meinen Arbeitergeber habe, zu benutzen habe.
Im grunde gelten für einen Pflichtfeuerwehr-Angehörigen dieselben Pflichten, wie auch für denjenigen, der sich in der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet hat. Er hat auch die gleichen Rechte, nur dass er eben nicht so ohne weiteres austreten kann. Und er wird wohl auch weniger Motivation mitbringen.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
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