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| Thema | Urteil Organisationsverschulden bei Übermüdung | 7 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 354352 | ||
| Datum | 10.08.2006 12:47 MSG-Nr: [ 354352 ] | 4031 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Problematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken. In meiner FF sind vier BF-Angehörige. Außer unseren abendlichen Diensten an Werktagen haben wir einmal monatlich am Sonntagmorgen Dienst der gesamten Ortswehr. Es kommt dann ggf. vor, dass einer der BF'ler auf dem Rückweg von seiner Dienststelle noch kurz bei uns beim Antreten vorbeikommt (passt meist zeitlich), um sich bei mir abzumelden, weil einfach platt. Zumeist hängt sowieso schon vorher die schriftliche Abmeldung vom FF-Dienst wg. HA-Dienst bei uns an der Pinnwand. Ich wäre auch schlecht beraten, dann auf Teilnahme am FF-Dienst zu bestehen, den Mann dann noch unter PA in der Einsatzübung zur Menschenrettung einzusetzen usw. Ich sage dann immer "Fahr' nach Hause, leg' Dich hin, schönen Sonntag noch..." Diese Kameraden stehen uns oft genug auch an freien Tagen und dann auch ausgeschlafen zur Verfügung. MkG, Sven | ||||
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