Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 354482 |
Datum | 10.08.2006 20:16 MSG-Nr: [ 354482 ] | 179162 x gelesen |
Infos: | 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Geschrieben von Ingo zum FeldeDer finazielle Abstand vom RS zum RA ist ja auch nicht berauschend.
Eben. Wenn man sich ansieht, wieviele RA als RA mit einem RS-Vertrag arbeiten... Teilweise sogar LRA, Desinfektoren...
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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