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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSeilwinde - Austauschfristen - Hydraulikschläuche20 Beiträge
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen354644
Datum11.08.2006 15:27      MSG-Nr: [ 354644 ]6590 x gelesen

Hallo Lüder
guckst Du hier
Sicherheitsregeln für Hydraulikschlauchleitungen ZH 1/74.
Wenn die Hydraulikleitungen überaltert sind dürfte die Winde keine UVV-abnahme mehr bekommen.

Gruß Thomas


Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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