Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge |
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 354908 |
Datum | 12.08.2006 22:00 MSG-Nr: [ 354908 ] | 179078 x gelesen |
Infos: | 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de
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Feuerwehr
Feuerwehr
Rettungsdienst
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Rettungsdienst
Einsatzleiter
Geschrieben von Ingo zum FeldeWobei das unterhalb der K-Schwelle für Niedersachsen so nicht gilt (auch wenn die FW das nicht wahrnehmen möchte).
Die FW hat eine Führungsstruktur nach BSG.
Im RD führt die Leitstelle oder LNA + Technischer Leiter RD
Da die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Aufgabe der Gemeinden ist, stellt diese doch wohl auch den Einsatzleiter? OrgL+LNA sind ggf. Einsatzabschnittsleiter oder bei einem reinen RD-Einsatz von mir aus auch EL (um reine RD-Einsätze ging es ja auch nicht).
Der Aufgabenbereich der Gemeinden ist in Niedersachsen nach dem Brandschutzgesetz ja rech weit gefasst.
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