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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Typenreduzierungen, war: Realisierung HLF20/16 Dü, WAR: Beschaffung HLF | 48 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 355304 | ||
Datum | 14.08.2006 19:20 MSG-Nr: [ 355304 ] | 18950 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Es steht zu erwarten, dass dann die Mindestlöschwassermenge zur Einleitung eines Löschangriffs vom Löschwasserbehälter von derzeit um die 1.000 l auf ca. 800 l reduziert werden könnte, wenn die Besatzung mit diesem Löschmittel auch richtig umzugehen gelernt hat . Geschrieben von Ulrich Cimolino - TSF-W (serienmäßiger Transporter mit Doppelkabine bis ca. 6 t mit TS, keine FP, kleiner Löschwasserbehälter mit ca. 500 l Inhalt, 4 PA) Bei dem obigen Argument frage ich mich jedes mal aufs Neue, warum dann überhaupt ein Tank unter 800-1000l in Frage kommt. D.h. ich fahre 500l spazieren und muss das Gleiche zum Einleiten eines LA machen, als wenn ich gar keinen Tank dabei habe - also eine WV ZUM Fahrzeug hin aufbauen. Geschrieben von Ulrich Cimolino GW-TS bzw. TSF (auch auf Basis möglichst seriennaher, ggf. gebrauchter, Transporter mit Doppelkabine und Pritsche bis max. 3,5 t zGM, i.d.R. OHNE PA). DAS verstehe ich wiederum nicht! Ausgerechtnet die GÜNSTIGSTE Variante eines selbstfahrenden Feuerwehrfahrzeugs OHNE PA auszustatten? Also das Fahrzeug, das für kleine Kommunen mit wenig Geld in Frage kommt und auch EINSATZBEREIT sein soll. MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | ||||
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