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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356088 | ||
Datum | 18.08.2006 12:04 MSG-Nr: [ 356088 ] | 8146 x gelesen | ||
Mahlzeit Forum, seit längerer Zeit trage ich mich ja bereits mit dem Gedanken, ein ehemaliges Fahrzeug einer FW zu erwerben und dies mit H-Kennzeichen zu fahren. Nun, da das Ganze konkret wird, hat mir ein befreundeter Unternehmer eine finanzielle Zuwendung in Aussicht gestellt, wenn ich Werbung am Fahrzeug anbringe. Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich. Da der Begriff "Betriebsfeuerwehr" schon mal hier im Spiel war, kam mir der Gedanke, diesen Begriff zusammen mit der Firma meines Bekannten auf dem Fahrzeug zu erwähnen (in recht gross). Spricht rechtlich etwas dagegen? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | ||||
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