News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikSonstiges zurück
ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359285
Datum05.09.2006 22:59      MSG-Nr: [ 359285 ]7773 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Hallo,

    ich betrachte den RTW und das NEF als taktische Einheit, da sich Medikamente und Geräte auf dem NEF befinden die nicht auf dem RTW sind und stetig für den Notfallpatienten benötigt werden.

    Kommt es zu einem NAW-Einsatz ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Medikamente oder Gerätschaften unverzüglich zur Verfügung stehen müssen.

    Führt nun der RTW den Transport des Patienten mit Sonderrechten durch, muss das NEF beim RTW bleiben, weil jederzeit und unverzüglich die auf dem NEF oder RTW befindlichen Geräte oder Medikamente gebraucht werden können. Vorher eine Einzelfall- oder Wahrscheinlichkeitsprüfung durchzuführen überfordert NA und NEF-RA, vor allem weil sich der Zustand des Notfallpatienten kurzfristig verändern kann.

    Auf der Fahrt zum Krankenhaus ist die Fahrreihenfolge zweitrangig, wobei betont werden muss, dass das NEF nur in ständiger Verbindung mit seinem taktischen Ergänzungsteil dem RTW bleibt und keine "Straßenräumerfunktion" durchführen will und darf.

    So wurde es uns mal von einem Rechtsanwalt erklärt und eine befragter Beamter des Verkehrs-Unfall-Dienstes der Polizei meinte, dass diese Argumentation aus seiner Sicht schlüssig wäre und verständlich und nachvollziehbar die Notwendigkeit erkläre, dass sich das NEF dem Fahrverhalten (mit oder ohne Sonderrechte) dem RTW anpasst.

    Mir ist seither auch nichts bekannt, was diese Argumentationskette in Frage stellen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.167


    Polizeispiegel September 2006 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt