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| Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359342 | ||
| Datum | 06.09.2006 10:31 MSG-Nr: [ 359342 ] | 7567 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Ich hatte in meinem (zugegeben nicht langen) Praktikum im Rettungsdienst durchaus den Eindruck, dass es bei einem lebensbedrohlich verletzten Patienten sehr vorteilhaft ist, wenn mehr als nur zwei RA mit NA (bzw. RS+RA+NA) vor Ort sind. Hallo, natürlich macht das auch meiner Auffassung nach Sinn und der NEF-RA ist eine klasse Sache wenns wirklich rund geht. Ob man jedoch dadurch die rechtliche Legitimation für eine Sonderrechtsfahrt ableiten kann glaube ich nicht. Ich denke, dass die anderen aufgeführten Gründe eher "rüttelsicher" sind. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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