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| Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 359487 | ||
| Datum | 07.09.2006 00:05 MSG-Nr: [ 359487 ] | 7541 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Dietmar Reimer Wie siehst du das?Bin zwar nich Sven, antworte aber trotzdem einfach mal. ;o) Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn nun das NEF irgendwo getrennt vom RTW durch die Gegend fährt, weil es nicht mit Blaulicht fahren darf, kommt es doch zu einer erheblichen, vermeidbaren Verzögerung der Einsatzfahrt.So ist es. Leider ist aber ein *eventuell* eintretender Folgeeinsatz kein "Menschenleben in Gefahr" o.ä. wie es die StVO erfordern würde, um dem NEF Sonderrechte einzuräumen. Ab der Anforderung des abkömmlichen NA köntne das NEF zwar wohl mit Sonderrechten zum RTW düsen um den NA abzuholen, aber eben erst dann. War auch in dem Artikel kurz angerissen, dieser Ansatz - und eben (wie ich finde aus rechtlicher Sicht folgerichtig) abgelehnt worden. Dass die Rechtslage da irgendwie unbefriedigend ist, steht außer Frage. Anstatt zu versuchen, sie zu umgehen (Gar wichtige Geräte vom RTW räumen, damit das NEF immer "erforderlich" bleibt) sollte eventuell darauf gedrungen werden, sie zu ändern? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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