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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sichtung / Triage war Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 37 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367090 | ||
Datum | 23.10.2006 08:16 MSG-Nr: [ 367090 ] | 12103 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch T 4 ist kein Todesurteil !!!! Das ist relativ. Wenn man sich dazu entschließt, die Kategorie S4 "zu öffnen", dann wird die Lage eine (umfassende) Behandlung in der nächsten Zeit ausschließen. Das wird in entsprechender Situation einem Todesurteil gleichkommen, wobei hier ja klar sein muss, dass die Sichtung nicht die Ursache, sondern die Folge ist. In sofern ist der Begriff "Todesurteil durch Sichtung unpassend. (Die Pat., die S4 gesichtet werden, haben idR eben eine Überlebenswahrscheinlichkeit, die gegen null geht.) Geschrieben von Florian Besch
Wer weis denn schon vorher, wen man beim Einsatz dabei hat? Sowas kann man gar nicht planen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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