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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Tätowierung contra gehobener Dienst | 6 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 367270 | ||
Datum | 24.10.2006 09:04 MSG-Nr: [ 367270 ] | 6579 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ein Bekannter, der zur Zeit an der Karriereschmiede Wuppertal studiert, hat folgende Frage, die ich hier mal weiter geben möchte. Der Bekannte beabsichtigt sich eventuell eine "größere" Tätowierung zulegen zu lassen. Nun möchte er aber durch diese Tätowierung nicht seine mögliche Aufnahme in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst riskieren. Nun mal meine Frage an alle "NRW'ler" und alle, die sich mit den Einstellungsverfahren auskennen. Erschwert eine Tätowierung eine mögliche Aufnahme in den geh. Dienst? Wie wird bei Einstellungsverfahren damit umgegangen? Wann soll man diese Tätowierung melden? Gibt es Hinweise, Infos oder rechtliche Vorgaben? Ich habe keine Ahnung was der Bekannte unter einer größeren Tätowierung versteht. Gehe aber davon aus, das es nichts politisches oder sonstiges aussagekräftiges ist, aber auch kein kleines Herz auf dem Oberarm. Nehme mal ein eine Figur, die sich von der Schulter auf die Brust zieht. Ach ja, ich weiß nur, das man diese eventuelle Tätowierung mit kurzärmligen Hemnden NICHT sehen kann. Wäre nett, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, ob eine Tätowierung ein vorzeitiges Karrieende bedeuten könnte. Noch was - für alle die mich NICHT kennen, schaut in mein Profil. Dann werdet ihr erkennen, das die Anfrage auf keinen Fall für mich ist und ich auch keinen "Bekannten" vorgeschoben habe Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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