| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Scheinwerfer/Lichtmast mit Xenon; Infos? | 43 Beiträge |
| Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / | 368526 |
| Datum | 01.11.2006 12:12 MSG-Nr: [ 368526 ] | 11129 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Gehen wir von einer DLA23/12K aus, welche auch in dem Bericht erwähnt wurde. Ein Fahrzeug welches eigentlich keinen Stromerzeuger braucht, wenn ich richtig liege, außer man hat mehrere Halogenscheinwerfer am Korb um ausleuchten zu können. Hier wäre meiner Meinung nach die Sinnhaftigkeit nach Norm nicht gegeben. Wenn hier derartige 24V Strahler verwendet werden würden, könnte man sich auf diesem Fahrzeug den Stromerzeuger sparen.
Für Fahrzeuge wie HLF bzw. RW macht es klar keinen Sinn den Stromerzeuger wegzulassen, leuchtet wohl jedem ein. Aber auch hier kann es ja von Vorteil sein wenn zum Einsatzstelle ausleuchten geht wenn nicht der Stromerzeuger knattern muss. So finde ich ist auch hier Sinn der Technik zu sehen. Allerdings wie verhält es sich dann wenn der Generator/Stromerzeuger trotzdem betrieben wird, z.B. wegen dem Motorpumpenaggregat. Klar der Lichtmast wird weiterhin über die 24V vom Fahrzeug betrieben, aber z.B. bei einem fest eingebauten Stromerzeuger wird die Drehzahl des Fahrzeugs hochgefahren und dies nicht gerade wenig. Könnte dies evtl. eine zu große Drehzahlerhöhung für die Scheinwerfer sein?
MFG Flo
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