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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGibts Berufsfeuerwehr-Firmen?73 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen374878
Datum09.12.2006 19:43      MSG-Nr: [ 374878 ]22804 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoÄnderung der Brandschutzgesetzgebungen dahingehend, dass Gemeinden sich zusammenschließen können (also eine Gemeinde für eine andere den Brandschutz sicherstellen kann, natürlich gegen "Umlagen", z.B. als Zweckverband).

... da gibt es m.E. aber z.B. in Hessen nichts zu ändern weil hier in §7 (1) Satz 6 HBKG steht: "Die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.Juni 1978 (GVBl. I S. 420), in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt."

Und besagtes Gesetz regelt eben kommunale Zweckverbände.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWer promoviert darauf?

nein danke, mir reicht mein Dipl.Ing.(FH) ...

Gruss
Gerhard



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