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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 380688 | ||
Datum | 14.01.2007 17:43 MSG-Nr: [ 380688 ] | 8032 x gelesen | ||
Moin Bei uns: Mit entsprechender Fahrerlaubnis sind Einweisungsfahrten mit erfahrenen Maschinisten möglich, welche auch speziell auf Eigenarten der Fahrzeuge eingehen. Ab mind. einer Einweisungsfahrt kann der Führerscheinneulinge die Fahrzeuge bei Übungen etc. bewegen um Fahrpraxis zu erhalten. Nach drei Einweisungen (am besten von unterschiedlichen Leuten, jeder legt auf andere Dinge wert) erfolgt dann seitens der Wehrführung die Freigabe für Einsatzfahrten. Für Löschfahrzeuge ist diese Weiterhin an den Maschinistenlehrgang geknüpft, nutzt ja nichts wenn einer die Kiste irgendwo hin fährt aber dann keinen Schimmer von der Wasserförderung hat. Das ganze wird getrennt für jedes Fahrzeug betrachtet, es kann also durchaus sein dass jemand für ein Fahrzeug eine Freigabe hat, für andere aber noch nicht. Im Moment sind wir dabei, Checklisten für die Einweisungen zu erstellen, was mindestens angesprochen/erklärt werden muss, weil es da teilweise ziemliche Unterschiede gibt. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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