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| Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
| Thema | Brennschneiden, welche Voraussetzungen? | 3 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 382940 | ||
| Datum | 26.01.2007 09:58 MSG-Nr: [ 382940 ] | 5173 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von Michael Classe kann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt? eine Prüfung gibt es da nicht, man sollte eben damit umgehen können - ob durch Berufsausbildung oder interne Schulung ist erst einmal egal. Explizit vorgeschrieben ist da m.W. nichts. Wie bei vielen anderen Geräten der Feuerwehr auch. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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