Die Stundensätze sind, so wie ich es verstanden habe, von der Gemeinde wie die Gehälter aus gerinfügiger Beschäftigung behandelt. Die Pauschalsätze für Steuer und Versicherungen werden von der Kommune an die jeweiligen Stellen abgeführt.
Die AUfwandsentschädigungen für besondere Dienststellungen (zB WF) unterliegen der Meldepflicht des Empfängers. Bekommt er mehrere Aufwandsendschädigungen, können diese nach Abzug der Pauschale, steuerpflichtig sein.
Da das deutsche Steuerrecht so einfach ist, das man nur mit Hilfe eines Steuerberaters einigermassen zurechtkommt, lasse ich das meinen auch überprüfen und anmelden.
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