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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 387259 | ||
| Datum | 20.02.2007 17:23 MSG-Nr: [ 387259 ] | 33721 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Koch Ja? Wer von den beiden GFs ist der, der das Sagen hat? Darf er was sagen? Naja, weil das ein anderes Thema ist. Wir sprechen wir nicht von einer geschlossenen taktischen Einheit, sondern von zwei verschiedenen Feuerwehren, die an der Einsatzstelle eintreffen. Wer hier Einsatzleiter wird, dürfte das entsprechende Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes klären (oder eine entsprechende Verordnung/Richtlinie/usw.). [Ist natürlich klar, dass wenn einer der Gruppenführer EL wird, aus dieser Gruppe ein weiterer als GrFü nachrücken muss]. Züge sind in der Regel bereits [fest] definierte Einheiten größerer Feuerwehren. Man fängt erst an, taktische Einheiten bzw. ansonsten eigenständige Feuerwehren in übergeordnete taktische Einheiten zu gliedern, wenn's ans "Eingemachte" geht, sprich Überlandeinsätze, Katastrophenfall, usw. Gruß Jürgen | ||||
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